Profil

Angaben zu Qualifikation, Weiterbildung und Absicherung — zugleich die Information nach § 11 Satz 1 Nummer 3 der Makler- und Bauträgerverordnung.

Antje Katharina Schött-Bachtari — Immobilienverwalterin in Bergisch Gladbach

Zur Person

Antje Katharina Schött-Bachtari, selbständige Immobilienverwalterin in Bergisch Gladbach unter der Bezeichnung ASB-Immobilienverwaltung. Eigenes Gewerbe seit 2013.

Ich arbeite für private Eigentümer, kleine Eigentümergemeinschaften bis zu acht Einheiten und Verwaltungsunternehmen, überwiegend im Rheinisch-Bergischen Kreis und in Köln. Neben der Immobilienverwaltung bin ich in den Bereichen Beratung, Training und Mediation tätig.

Berufszulassung

Erlaubnis nach § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 der Gewerbeordnung (Wohnimmobilienverwalterin): Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums von Wohnungseigentümern im Sinne des § 1 Absatz 2, 3, 5 und 6 des Wohnungseigentumsgesetzes sowie von Mietverhältnissen über Wohnräume im Sinne des § 549 des Bürgerlichen Gesetzbuchs für Dritte. Erteilt am 7. November 2023 durch den Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises.

Berufsspezifische Zusatzqualifikation

  • Mediatorin, zertifiziert nach den Ausbildungsrichtlinien des Bundesverbands Mediation e.V. — Ausbildung am ORCA Institut für Konfliktmanagement und Training, 2011

Weiterbildung

Als Wohnimmobilienverwalterin unterliege ich der Weiterbildungspflicht nach § 34c Absatz 2a der Gewerbeordnung: 20 Stunden innerhalb von drei Kalenderjahren.

Absolvierte Weiterbildungsmaßnahmen der letzten drei Kalenderjahre:

  • 2025 — MABIO (Maklerbildung.online): Weiterbildung für Wohnimmobilienverwalter „Bauschäden erkennen, vermeiden und instand setzen", 20 Stunden

Absicherung

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Allcura Versicherungs-AG, Hamburg

Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung
Allianz Versicherungs-AG, Berlin

Räumlicher Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland.

Arbeitsweise

Ich arbeite mit eigener Büroausstattung, eigenen Kommunikationsmitteln und eigenem Fahrzeug von meinem eigenen Standort aus. Was ich übernehme und was beim Eigentümer oder beim beauftragenden Verwaltungsunternehmen bleibt, wird vorab schriftlich festgelegt.